Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenbereiche fest, für die ich als rechtlicher Betreuer künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenbereiche können sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenbereiche bevollmächtigen.
Bei der im regelmäßigen Abstand stattfindenden Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenbereiche noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenbereiche entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenbereiches vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.