Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als rechtlicher Betreuer künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise können sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Bei der im regelmäßigen Abstand stattfindenden Überprüfung bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.