BGB

Wann endet eine Betreuung?

Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den Betreuer angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr Betreuerund das Betreuungsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel kurzfristig zu einer Betreuungsauflösung.

Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung in Ausnahmefällen auch entgegen den Wünschen des/ der Betroffenen aufrechterhalten.

Die Betreuungsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren.


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