BGB

Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Der Betreuer ist nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Ebenso gehören Begleit- und Fahrdienste nicht zu den Aufgaben des rechtlichen Betreuers.

Soweit vom Gericht so angeordnet, wird jedoch die notwendige Unterstützung und Pflege im Rahmen der geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuches organisiert.

Im Mittel steht zur kompletten Betreuungsführung pro Klient eine Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Stunden pro Monat zur Verfügung.

Der Zeitrahmen kann im Einzelfall abweichen, stellt jedoch eine Orientierung dar. Eine Konzentration auf die gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereiche ist unerlässlich.


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