BGB

Nachlasspflegschaft

Der Aufgabenkreis eines Nachlasspflegers besteht in aller Regel in der Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses sowie gegebenenfalls der Ermittlung der Erben.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Nachlasspfleger einen herrenlosen Nachlass zunächst sicherstellt, dessen Werthaltigkeit prüft, Forderungen beitreibt und Schulden begleicht. Bei überschuldeten oder geringwertigen Nachlässen wird der Nachlass vollständig abgewickelt, bei werthaltigen Nachlässen sind die beteiligten Erben zu ermitteln.

Die Tätigkeit des Nachlasspflegers endet immer mit der vollständigen Abwicklung des Nachlasses oder wenn die beteiligten Erben feststehen.

Typische Aufgabenbereiche sind

  • Organisation und Durchführung der Beerdigung
  • Wohnungsauflösung
  • Verwertung des Hausrats und etwaiger Nachlassimmobilien
  • Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung
  • Abfassung eines Vermögensverzeichnisses
  • Bericht und Rechnungslegung gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht

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