BGB

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person für den Fall einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum rechtlichen Vertreter, er entscheidet für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes Vertrauen in den Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, die notariell erfolgen sollte, kann eine Betreuerbestellung durch das Betreuungsgericht vermieden werden.

Die Inhalte der Vorsorgevollmacht können je nach Wunsch individuell festgelegt werden. Im Falle einer umfangreicheren Rechtsbesorgung ist die Kooperation mit einem Rechtsanwalt vorgesehen.

Eine Vorsorgevollmacht kann von den zeitlichen Begrenzungen einer rechtlichen Betreuung unabhängig gestaltet werden. Somit steht hier - je nach Vereinbarung - ein höherer Zeitansatzzur Verfügung.


Impressum   |   Datenschutz
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.